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Magazin Journalistinnen als Prostituierte - Sloweniens Ex-Premier verurteilt

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Journalistinnen als Prostituierte - Sloweniens Ex-Premier verurteilt

Ljubljana (APA) - Weil er zwei Journalistinnen auf Twitter als „ausgediente Prostituierte“ bezeichnet hatte, ist der slowenische Oppositionsführer Janez ...

 

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Ljubljana (APA) - Weil er zwei Journalistinnen auf Twitter als „ausgediente Prostituierte“ bezeichnet hatte, ist der slowenische Oppositionsführer Janez Jansa zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil des Kreisgerichts in Celje ist nicht rechtskräftig, Jansas Anwalt kündigte Berufung an.

Der Ex-Premier ist auf Twitter äußerst aktiv und nimmt sich dabei selten ein Blatt vor den Mund. Oft kritisiert er dabei auch Journalisten, denen er vorwirft, politisch voreingenommen zu sein. Im März 2016 schrieb er an die Adresse der Journalistinnen Eugenija Carl und Mojca Pasek Setinc, die beim öffentlich-rechtlichen Sender RTV Slovenija beschäftigt sind: „Die FB-Seite des öffentlichen Hauses (slowenische Bezeichnung für Bordell, Anm.) bietet billige Dienstleistungen der ausgedienten Prostituierten Evgenija C und Mojca PS an. Die eine für 30 Euro, die andere für 35. #PimpMilan.“

Jansa hatte vor Gericht erklärt, sein Tweet sei eine Reaktion auf einen Fernsehbeitrag Carls gewesen, in dem sie „einen Haufen von abscheulichen Lügen über die SDS-Mitglieder“ gestreut habe. Setinc Pasek beleidige ihn schon seit 25 Jahren mit ihren Beiträgen. Er habe nicht sexuelle Prostitution, sondern „Medienprostitution“ gemeint, argumentierte Jansa.

Die beiden Journalistinnen betonten, der Tweet sei für sie sowohl als Frau als auch als Journalistin demütigend und beleidigend gewesen. Es habe sich nicht um Kritik an ihrer journalistischen Arbeit gehandelt, sagte Carl. „Seine einzige Absicht war Diskreditierung und öffentliche Demütigung.“

Das Gericht argumentierte ähnlich. „Auch wenn Janez Jansa auf die kritische Berichterstattung reagiert hat und er herausfordert wurde, ging es dabei zweifellos um eine persönliche Diskreditierung von Frauen und Journalistinnen“, erklärte die Richterin bei der Urteilsverkündung am Freitag. Die Bezeichnung diente nicht der Kritik ihrer Arbeit, sondern sei ein Angriff auf ihre Würde gewesen, fügte sie laut Tageszeitung „Dnevnik“ hinzu. Von einem so erfahrenen Politiker wie Jansa werde die Einhaltung von höchsten moralischen und ethischen Prinzipien erwartet, so die Richterin.

Es ist nicht die erste Verurteilung Jansas, der im Jahr 2014 auch mehrere Wochen lang wegen einer - später aufgehobenen - Verurteilung in einem Schmiergeldprozess im Gefängnis sitzen musste. Der Ex-Premier sieht auch die slowenische Gerichtsbarkeit als politisch voreingenommen an. Im Juni gewann er mit seiner Demokratischen Partei (SDS) die Parlamentswahl, wurde aber bei der Regierungsbildung vom Anti-Establishment-Politiker Marjan Sarec ausgebremst. Jansa, der von 2004 bis 2008 und in den Jahren 2012 und 2013 slowenischer Regierungschef war, ist wegen seiner Nähe zum ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban umstritten.
 

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Slowenien? Moment mal! Das ist irgendwo östlich von uns. Dort wo Frauen attraktiver und Männer deutlicher sind. Und wo es solchen Genderscheiß nicht gibt? Oder doch? Ein Kerl soll drei Monate ins Gefängnis, weil er zwei Frauen aus ausgediente Huren bezeichnet hat. Oha. Was hätte er für "blöde Fotzen" wohl bekommen?

Liste ohne weitere Info, ob so üblich und heute noch stimmig
  • schwere Geringschätzung bei öffentlichen Auftritten und im Internet 10.000 Euro LG Berlin (2011), Az. 27 O 393/11
  • Missachtung mittels Scheibenwischergeste 1.000 Euro OLG Koblenz (2005), Az. 1 U 1161/04
  • verbale und tätliche Nichtachtung durch Anspucken 750 Euro AG Schwäbisch Hall (2006), Az. 5 C 954/05
  • rassistische Äußerungen ca. 360 Euro AG Schwäbisch Hall (1995), Az. 1 C 824/94
  • Beamtenbeleidigung 300 Euro AG Böblingen (2006), Az. 3 C 1899/06
  • Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung 250 Euro AG Düsseldorf (2008), Az. 43 C 2072/07
  • Geringschätzung durch Worte und Gesten (Stinkefinger) 100 Euro AG Bremen (2012), Az. 9 C 306/11

Und jetzt stelle ich mir vor, dass ein Kerl vor Gericht geht, weil eine Frau ihn
  • einen Stricher
  • ein Arschloch
  • einen Wichser
  • einen Freier
genannt hat. Glaubt irgendwer daran, dass das Folgen hätte? Es wird jeden Tag dümmer im Land. So oder so, seid also vorsichtig und haltet besser das Maul.
 
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