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Magazin Koblenz: Sexportal verkauft, Steuer gespart

Tron

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Koblenz - Wegen zehnfacher Steuerhinterziehung im Rotlichtmilieu wurde ein Mann aus dem Unterwesterwald vom Wirtschafts-Schöffengericht Koblenz zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 47-Jährige hatte gestanden, den Fiskus von 2005 bis 2009 um insgesamt 199 000 Euro Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag geprellt zu haben.

Schaden wiedergutmachen

Den Schaden will er wiedergutmachen, rund ein Drittel davon sofort. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Der gelernte Maschinenschlosser und siebenfache Vater – die Kinder stammen aus seiner jetzigen Ehe und diversen früheren Beziehungen – war seit 2000 im Milieu unter anderem als Klubbesitzer und Zuhälter tätig. In diesem Zusammenhang hat er sich nicht strafbar gemacht. Außerdem vermietete er in der Region Wohnungen an Prostituierte, die dort ihrem Gewerbe nachgingen. Großen wirtschaftlichen Erfolg erzielte er mit dem von ihm betriebenen Internetportal sexabfahrt.de. Dieses verkaufte er 2008 für 162 000 Euro an einen Marktführer in der Branche (diskret.de).

Berichte zu Koblenz: Sexportal verkauft, Steuer gespart im Freierforum Allerdings hatte er dem Finanzamt einen Großteil seiner Einnahmen verschwiegen und unvollständige Steuererklärungen abgegeben. Außerdem soll der Angeklagte Steuerklärungen und wichtige Briefe fälschlicherweise mit dem Namen seiner ehemaligen spanischen Geliebten unterzeichnet haben. Das Verfahren wegen 14-facher Urkundenfälschung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt – „weil wir heute nicht die Wahrheit ermitteln können“, so Oberstaatsanwalt Dr. Wolfgang Bohnen. Die Exfreundin und wichtigste Zeugin hatte sich mit ärztlichem Attest aus Palma de Mallorca verhandlungsunfähig gemeldet.

Strafe auf Bewährung

Die Verteidigerin konnte für ihren Mandanten eine Bewährungsstrafe erreichen. Ihr Angebot: ein umfassendes Geständnis und Schadenswiedergutmachung. Ihr Mandant tritt Ansprüche, die er noch an den Käufer des Internetportals hat, an das Finanzamt ab. Nach einer Bedenkzeit stimmten dem auch der Oberstaatsanwalt und das Gericht zu. Richter Armin Steinhauser erklärte in der Urteilsbegründung: „Dies ist kein fauler Deal, sondern nach Strafprozessordnung ausdrücklich zulässig, wenn dadurch das Verfahren abgekürzt wird.“ Der Angeklagte, der seit September vergangenen Jahres in U-Haft saß, konnte das Gericht als freier Mann verlassen.


Rhein Zeitung, 28.05.2011



 
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