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Magazin Leer: Wo der Rotlichtbezirk in der Grauzone liegt

Tron

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Das Geschäft mit der Liebe funktioniert in Ostfriesland. Allerdinngs gibt es eine schwierige Gesetzeslage. Im Landkreis Leer gibt es kein einziges Bordell, aber die sogenannten "Clubs" oder "Bars". Sie gelten als Gaststättengewerbe.

Ostfriesland - "Nein, wir wollen nicht darüber sprechen", sagt der Besitzer eines Clubs an der Bundesstraße 70 in Westoverledingen. Sein gebrochenes Deutsch ist nur schwer zu verstehen, schon zu ihm durchgestellt zu werden ist nicht einfach. Der Mann betreibt eine Bar, in der Frauen sexuelle Dienstleistungen anbieten - kein einfaches Thema. Das weiß auch der Mann: "Wir reden mit niemandem", sagt er.

Bordelle, Clubs, Bars - sie haben nicht immer den besten Ruf, sie sind umstritten. Gerade jetzt wieder gibt es Diskussionen um ein "Privat-Puff" in Ihrenerfeld. Ein leuchtendes Schild steht dort im Fenster: "Open" - geöffnet. Sehr zum Leidwesen der Nachbarn. Nur wenige hundert Meter weiter ist ein Kindergarten.

Betriebe der Region fallen wegen der Theke unter das Gaststättengewerbe

Die Betreiber der Clubs in der Region schotten sich ab. Sie wollen bloß keine Aufmerksamkeit erregen, nicht in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit geraten. "Sie müssen das verstehen", sagt eine Frau: "Es wird ohnehin alles schlecht geredet, was wir machen." Richtige Bordelle, wie man sie aus Großstädten kennt, gibt es im Landkreis Leer nicht. Die Betriebe heißen hier Clubs oder Bars - und fallen wegen der Theke unter das Gaststättengewerbe, sagt Jens Stöter vom Landkreis Leer.

Vier angemeldete Clubs gibt es im Kreis - die Stadt Leer ausgenommen -, sagt er. Wie viele "Privathäuser" es sind - das weiß keiner genau. "Viele Frauen melden alleine ein Gewerbe an", sagt der Sprecher. "Begleitservice" oder "Escortservice" nennt sich das dann. "Doch jeder weiß natürlich, was damit gemeint ist."

Es ist ein "Graubereich"

Manchmal schließen die Frauen sich zu kleinen Arbeitsgemeinschaften zusammen - mieten gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung an, sie inserieren in der Zeitung oder im Internet. Prostitution ist in Deutschland nicht verboten. Die Förderung der Prostitution - beispielsweise Zuhälterei - ist es aber. Ist der Mann, der die Wohnung, das Haus zur Verfügung stellt, ein Vermieter? Oder ein Zuhälter?

Es ist ein "Graubereich". Ein Bereich zwischen Gesetzen und "ein Auge zu drücken". "Vieles ist geregelt", heißt es vonseiten der Behörden: "Aber die Umsetzung in der Praxis ist schwierig." Wie sollen die Beamten herausfinden, ob sich hinter der Tür ein privates Bordell befindet? "Man könnte sich nur einschleichen, als Kunde ausgeben," ist die Antwort, aber: "Vieles ist eben einfach nicht beweisbar."

"Prostitution ist in Wohngebieten nicht erlaubt"

Ein Großteil der Clubs, die als "Vergnügungsbetrieb" angemeldet sind, erkennen Passanten an ihren Schildern. "Ramona Bar" heißt ein Club in urlage, die "Bambi Bar" in Wittensand, das "Casa Blanca" in Steenfelderfeld ist schon von weitem als Club zu erkennen. Die "diskreten Parkplätze" werden auf den Internetseiten der Etablissements beworben. Kein Nutzer der Bar möchte erkannt werden. Obwohl sich die öffentliche Meinung zu dem Thema in den vergangenen Jahren verändert hat, wie Jens Stöter sagt. "Clubs, in denen Frauen sich zur Prostitution anbieten, sind politisch und gesellschaftlich größtenteils toleriert."

Trotzdem: Immer wieder gibt es Ärger um Wohnhäuser, in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten. So wie zu Beginn diesen Jahres in der Ostrhauderfehner Stolzstraße. "Prostitution ist in Wohngebieten nicht erlaubt", sagt auch der Pressesprecher. Die Regelungen, was wo gewerblich betrieben werden darf, sind nur schwer zu durchschauen. Proteste der Nachbarn und Kontrollen des Ordnungsamtes sorgten dann vor einigen Monaten zur Schließung des Clubs an der Stolzstraße.

Wohngebiete sind - wie der Name schon sagt - zum Wohnen da

Von der Baunutzungsverordnung her fallen die "Clubs" oder "Bars" unter die "Vergnügungsstätten", die in den Kerngebieten betrieben werden dürfen: "Kerngebiete gibt es außerhalb der Stadt Leer aber gar nicht", sagt Jens Stöter.

In den "Mischgebieten", die es in den kleineren Orten gibt, sind Gebäude mit Gewerbe unter Auflagen erlaubt. Nicht jedes "Gewerbe" darf dort ohne weiteres ausgeübt werden: "Es ist kompliziert", sagt deshalb auch der Sprecher des Landkreises. In reinen Wohngebieten dürfen die "Clubs" und "Bars" jedoch gar nicht betrieben werden - auch keine Privatclubs. Wohngebiete sind - wie der Name schon sagt - zum Wohnen da.

"Regelmäßig schaut die Ausländerbehörde jedoch in die Barbetriebe hinein"

Bis Juli 2000 gab es in den Clubs noch regelmäßige Gesundheitskontrollen, dann wurden sie abgeschafft. "Die Erfahrung hat gezeigt, dass die sexuell übertragbaren Krankheiten nicht von Berufsprostituierten ausgehen", so die Begründung des Gesundheitsamtes.

Die wirkliche Gefahr gehe von drogenabhängigen Gelegenheitsprostituierten und Frauen aus, die sich illegal in Deutschland aufhalten würden: "Regelmäßig schaut die Ausländerbehörde jedoch in die Barbetriebe hinein", sagt Jens Stöter: "Dann wird der Status der Frauen überprüft." Probleme habe es bisher aber so gut wie nicht gegeben.

Der Status - das ist eine der recht klaren Sachen im Rotlichtmilieu. Der Rest: gesetzliche Grauzone und moralische Streitfrage.


General-Anzeiger, 22.11.2010

 
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