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Strich 6 Lupinenstraße, Mannheim

  • Lupinenstraße
  • 68169 Mannheim, Neckarstadt-West
  • Map
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Vanessa in der Lupinenstraße
Vanessa wird seit mindestens 2021 besprochen und gilt zumindest einigen Verehrern als etwas besonderes in der Lupinenstraße in Mannheim. Sie war in diversen Häusern und Zimmern 15, 7 und zuletzt Haus 9, drittes Fenster bzw. zweites Fenster.

An Berichten war wenig zu finden, man weiß auch nicht, ob Freunde der Lupinenstraße mit deutlich weniger zufrieden sind als ein normaler Freier in NRW.

Anfassen möglich, tiefes Blasen und leichtes Stöhnen beim GV, dabei immer wieder Blickkontakt. Geil!

Möglicherweise ist das etwas Besonderes in der Lupinenstraße, in den 90igern zum Beispiel gab es dort sehr oft gar keinen GV, da wurde Falle geschoben, beim Ficken und auch beim Blasen.
 
Gertenschlanke Eva in der Lupinenstraße
Eva (25) aus Fickiland, 165 cm groß, gertenschlank, kleine A-Körbchen

Zuletzt im Haus 10A EG rechts.

Zuerst wurde ein bisschen gestreichelt, dann soll variantenreich geblasen worden sein. Am Ende will man gefickt haben, auf ihr liegend bis zum Abschuss.
 
Andra in der Lupinenstraße
Andra (20) aus Rumänien, schlank, knackiger Mädchen-Körper, B-Körbchen. Der linke Arm und ihre rechte Pobacke sind mit großen Hautbildern bedeckt.

Zuletzt im Haus 9, zweites Fenster links vom Eingang

Für 50 Euro eine anschmiegsame junge Frau erlebt, die einen überall küsst und sich dann ganz nah und intim auf einen legt. Danach Blasen mit Augenkontakt, liebevoll, aber langweilig, weil eintönig. Dann ein Fick von hinten. Insgesamt soll es Sex wie mit einer Freundin gewesen sein, einer jungen Freundin, die noch nicht all zu viel weiß vom Tuten und Blasen.
 
Elena Lupinenstraße, Mannheim
Elena (35) aus Rumänien, schlank, C-Körbchen Silikon. Elena war im Haus 11, 14 und zuletzt wieder Haus 11

Seit einigen Tagen gibt es eine neue hübsche Blondine, namens Elena aus Rumänien. Sie ist schlank, hat einen tollen Arsch, geile Silikontitten in C-Größe. Sie kommt meist am späten Nachmittag und ist dann bis nachts anzutreffen.

Im Zimmer gab es für 50 Euro gutes Blasen, soll sehr intensiv gewesen sein. Beim Ficken von hinten, wäre sie sehr eng gewesen, und der Blick auf ihren wohlgeformten Arsch sei sehr, sehr geil gewesen.
 
Jemand berichtet, dass einige Häuser diese Woche geschlossen wurden.

Haus 7
Haus 9
Haus 10a
Haus 11
Haus 14

Offen sollen die folgenden Häuser sein

Haus 10
Haus 13
Haus 16
Haus 18
 
H8a - Alara, Giulia, Susi, Özlem (Fenster), Isabellą, Anni, Melli (1.OG), Lisa Afrika (2.OG)
H10 - Leyla, Alexandra (Bar/1.OG), schöne, schlanke Dunkelblonde, Mitte Zwanzig (2.OG, Zimmer 7)
H13 - Anna, dunkelblonde Milf, Irina
H16 - Sani, Kami, Melissa, Laura (Fenster links); Eliz, Jasmin (Fenster rechts), Andra, Lora (1.OG)
H18 - 2 fülligere Brünette (linkes Fenster), Evelyn, Babett (mittleres Fenster), AZF Daria, Elisa (rechtes Fenster)

H10 - 2.OG
Die Dunkelblonde ist in Zimmer 5 (gegenüber der Treppe), gute Figur, sieht nett aus, große Brüste (wahrscheinlich hängend), kam mir Deutsch vor, aber einige Zähne fehlen.

Die Schwarzhaarige in Zimmer 7 (wie letztens gesehen, nach rechts durchlaufen) etwas mehr dran, stehende Naturbrüste.
 

Schließung der Lupinenstraße? Aber wohin mit der Prostitution?

April 2024

Zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum ist eine gute Sache – aber wohin mit der Prostitution?

Aktuelles Bild vom Eingang der Lupinenstraße / Ecke Mittelstraße mit Sichtblenden

In der letzten Ausgabe des Kommunalinfos reagierte das Offene Stadtteiltreffen Neckarstadt OST im Artikel Wohnraum für Alle statt Bordelle und Prostitution grundsätzlich positiv auf Pläne der Mannheimer Stadtverwaltung, die Lupinenstraße als Bordell zu schließen.

Die Argumente sind nachvollziehbar: Chance für zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum, Möglichkeiten für eine soziale Stadtteilentwicklung in einem schwierigen Umfeld.

Soweit so gut. Es ist richtig zu fragen, wie es gewährleistet werden kann, dass dauerhaft Wohnungen im preiswerten Segment entstehen.

Prostitution wohin?

Mit dieser Frage setzt sich besagter Artikel von OST nicht auseinander. Um mögliche negative Folgen einer Verlegung der Lupinenstraße zu vermeiden, sollte man sich damit aber auseinandersetzen.

Grundsätzlich gilt für Deutschland: Prostitution ist erlaubt

Dies ist durch Bundesgesetz geregelt. Allerdings bezieht sich das nur auf mittlere und größere Städte. In Baden-Württemberg liegt diese Grenze bei Gemeinden ab 35.000 Einwohnern. Laut Wikipedia ist damit in 46 Gemeinden Prostitution erlaubt, das gilt damit auch für Mannheim. Allerdings kann das Regierungspräsidium mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinde durch Verordnung einen Sperrbezirk festlegen, in dem in Teilen der jeweiligen Stadt Prostitution untersagt ist. Die Sperrbezirksverordnung für Mannheim datiert vom 18. November 1968. Die Lupinenstraße ist vom Sperrbezirk ausgenommen, um dort Prostitution legal zu ermöglichen.

Sperrbezirk in Mannheim innerhalb der roten Linie

In der aktuellen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim heißt es unter § 12 Ansprechverbot zur Anbahnung der Prostitution:

Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Personen Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.

Die Sperrbezirksverordnung ist schon fast 56 Jahre alt. Interessant, aber auch wichtig für die aktuelle Diskussion, ist der damalige Beschluss und seine Vorgeschichte. Diese Vorgeschichte sei deswegen kurz skizziert.

Prostitution in der Lupinenstraße hat eine lange Tradition und existiert seit die Neckarstadt-West vor 150 Jahren als Arbeiterwohngebiet und in Nähe zu Hafen und Industrie entstanden ist. Die Lupinenstraße, die damals 19. Straße, später Gutemannstraße, hieß, war damals am Rande der Neckarstadt-West gelegen.

Es gab immer mal wieder Versuche der Stadt, die Prostitution aus der Lupinenstraße zu verdrängen. So in den Jahren 1927 und 1928. Da sich diese dann in die G- und H-Quadrate verlagerte, wurde davon wieder Abstand genommen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die US-Besatzungsmacht ein Verbot der Prostitution von 1945 bis 1949 erlassen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Prostitution illegal durchaus prosperierte.

Für die Lupinenstraße, die damals Gutemannstraße hieß, sollte allerdings erst einmal einiges anders sein. Bordelle waren geschlossen. Die Häuser waren aber im Vergleich zur übrigen Stadt relativ wenig zerstört. Es gab eine allgemeine Wohnungsnot. Viele Familien mit Kindern zogen in die Häuser ein. In der unmittelbaren Umgebung wurden etliche Häuserblocks für Familien, davon viele Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten Deutschlands, in der Itzstein- und Ludwig-Jolly-Straße gebaut. Diese Häuser sind Einfachstwohnungen und befinden sich heute im Eigentum der GBG.

Vorübergehende Schließung der Bordelle in der Gutemannstraße in den 50er Jahren

Der Lupinenstraße alias Gutemannstraße in den 50er Jahren

Da sich ab den 1950er Jahren die Prostitution immer mehr wieder in der Gutemannstraße ansiedelte, wurden Stimmen aus der Bevölkerung, von den Kirchen und Sozialverbänden, aber auch aus konservativen Kreisen wie der CDU nach Schließung der dortigen Bordellbetriebe immer lauter. 1954 war es dann soweit. Ein Verbot für die Gutemannstraße wurde auf Initiative der Stadt vom Regierungspräsidium verfügt. Eine Klage der Bordellbetreiber wurde vom Verwaltungsgericht Karlsruhe abgewiesen. Die Gutemannstraße wurde als Zeichen eines Neubeginns in Lupinenstraße umbenannt.

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Die Prostitution verlagerte daraufhin wieder in die Innenstadt und in den Jungbusch. Zudem blühte das Gewerbe auch in der Illegalität. In der Lupinenstraße nahmen trotz Verbot Prostitution und einschlägige Gaststätten wieder zu. Dort, wo sich neue Bordelle ansiedelten, gab es laute Bürgerproteste. Aus der Lupinenstraße zogen immer mehr Familien weg, stattdessen quartierten sich damals Gastarbeiter genannte Arbeitsmigranten ein. Vermieter entdeckten ein lukratives Geschäftsmodell. Die Wohnungen wurden oft im Schichtbetrieb von mehreren Personen genutzt und gemietet.

Rolle rückwärts Ende der 60er Jahre

Die Zunahme der Bordellbetriebe und die damit verbundenen Bürgerproteste veranlassten die Stadt zu einer Rolle rückwärts. Mit Zustimmung des Gemeinderats und der Stadt Mannheim erließ das Regierungspräsidium am 18. November 1968 eine Sperrbezirksverordnung, die die Innenstadt, den Jungbusch, die Oststadt, die Schwetzinger Stadt, die Neckarstadt-West, Teile des Industriehafens und einen Teil der Neckarstadt-Ost umfasste.

Ausdrücklich ausgenommen waren die Lupinenstraße und ein kleiner Abschnitt der Industriestraße, die sich zum Straßenstrich wandelte. Der Eingang der Lupinenstraße wird seither mit einer Sichtblende versehen. Für Jugendliche ist der Zutritt untersagt.

Diese Rolle rückwärts wurde von allen maßgeblichen Kräften der Stadtgesellschaft getragen, auch von den Kräften, die vorher mit Vehemenz für eine Schließung der Gutemannstraße alias Lupinenstraße eingetreten waren. Man sprach fortan vom notwendigen, aber kleineren Übel, um unkontrollierten Wildwuchs zu verhindern.

Was sagt uns die Historie?

Solange Prostitution durch Bundesgesetz erlaubt ist, lässt sie sich kommunal oder auf Landesebene nicht verbieten. Wildwuchs kann man mit Sperrbezirksverordnungen einschränken, die Ansiedlung von Prostitution und Bordellbetrieben in gewisser Weise lenken.

Die Erfahrung besagt jedoch, dass es illegale Sexarbeit auch bei einer legalisierten Prostitution gibt. Das ist nach Auskunft von Amalie, der Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution, auch in Mannheim in signifikanter Größe vorhanden.

Wer wirklich Sexarbeit anders organisieren, wirksam einschränken oder gar verbieten will, der muss entsprechende Bundesgesetze ändern. In der Diskussion steht hierbei das sogenannte Nordische Modell, wonach nicht die Prostituierte, sondern der Sexkauf durch Freier und das Betreiben von Bordellbetrieben unter Strafe gestellt werden. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, diese Debatte darzustellen.

Zweite Rolle rückwärts vermeiden

Es gibt gute Gründe, die Bordellbetriebe in der Lupinenstraße zu schließen. Um sich die Grundstücke und die Gebäude in der Lupinenstraße zu sichern, muss die Stadt schnell handeln.

Klar sollte aber sein: Man sollte gleichzeitig über geeignete und akzeptierte Standorte nachdenken und dementsprechend handeln und sichern. Sonst erlebt man eine Rolle rückwärts wie der Mannheimer Gemeinderat 1968.

Last but not least sollte man auch ein Auge auf die Lebens- und Sicherheitsbedingungen der Sexarbeiterinnen werfen, die sich bereits heute in einer prekären Situation befinden. Diese sollten sich durch eine Verlagerung der Prostitutionsorte nicht noch weiter verschlechtern.

Fragen und Anforderungen an die Stadt Mannheim in Sachen geplanter Umzug des Rotlichtviertels in der Lupinenstraße

Die folgenden Fragen müssen in einem transparenten Verfahren schnell geklärt werden. Es muss vermieden werden, dass die Grundstücke und Häuser an einen privaten Investor verscherbelt werden. Gegebenenfalls muss die Stadt prüfen, inwieweit ein städtisches Vorkaufsrecht greifen kann.
  • Wie konkret sind diese Pläne und ist ein möglicher Zeitplan hinterlegt?
  • Das Projekt soll über die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBG abgewickelt werden. Sind Grund und Boden in städtischer Hand? Wie sieht es mit dem möglichen Erwerb der Immobilien aus?
  • Setzen die Pläne einen generellen Neubau und einen Abriss der jetzigen Bestandswohnungen voraus?
  • In welcher Größenordnung könnten in der Lupinenstraße neue Wohnungen entstehen und in welchem Preissegment?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Umzug auf das Umfeld und die künftige Entwicklung der Neckarstadt-West?
  • Wie und in welcher Größenordnung soll der Umzug des Rotlichtviertels in die Bonadiesstraße erfolgen? Wie sind die Pläne für das neue Rotlichtviertel?
  • Warum favorisiert die Verwaltung hierfür die Bonadiesstraße? Inwiefern wurden andere Standorte geprüft?
  • In der Bonadiesstraße ist gegenwärtig eine Übernachtungsmöglichkeit für obdach- und wohnsitzlose Männer untergebracht. Welchen Alternativstandort gibt es hierfür?
  • Inwieweit können die Arbeits- und Lebensbedingungen der Sexarbeiterinnen und anderer Personen durch den Umzug tangiert werden? Inwiefern kann negativen Auswirkungen entgegengewirkt werden?
  • Wie kann einer möglichen negativen Entwicklung, etwa einer Zunahme von Kriminalität, illegaler Prostitution oder Zwangsprostitution, entgegengewirkt werden? Inwieweit sind soziale, sicherheitsrelevante und polizeiliche Gesichtspunkte berücksichtigt worden?
 
  • Lupinenstraße, Mannheim
  • Lupinenstraße
  • 68169 Mannheim
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