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Bodob
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Schweizerisches Gerichtsurteil: Schuldentilgung durch mehr Sexarbeit nicht zumutbar
Gelegenheitsprostituierte muss für den Unterhalt ihrer Kinder keine zusätzlichen Freier akzeptieren
Lausanne - Eine Schweizer Prostituierte muss für den Unterhalt ihrer Kinder keine zusätzlichen Freier akzeptieren. Mit dieser Feststellung hat das oberste Gericht der Schweiz nach Medienberichten vom Dienstag ein entsprechendes Gerichtsurteil gekippt. Das Bundesgericht in Lausanne verwarf die Ansicht des Gerichts des Kantons Aargau, bei gutem Willen hätte die Frau auch mehr Geld verdienen können, als willkürlich. Der Vorwurf, nicht genug Freier bedient zu haben, sei bereits mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung nicht tragbar, betonten die OberrichterInnen.
Die verheiratete Frau war in einem Bordell tätig gewesen. 1992 und 1993 brachte sie zwei Kinder zur Welt. Bei der Scheidung von ihrem Mann 1995 wurde sie verpflichtet, monatlich 400 Franken (265 Euro) Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Zwischen 1997 und 2007 kamen die Alimente von ihr nur verspätet oder überhaupt nicht. Ein Bezirksgericht sprach sie dafür wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe.
Das Aargauer Obergericht bestätigte die Entscheidung im Juni und lastete der Frau an, ihre unregelmäßige Tätigkeit im Sexgewerbe nicht ausgebaut und intensiviert zu haben, zumal ihr der Job ja gefalle. Bei ihren "freien und flexiblen Arbeitszeiten" und mit etwas "gutem Willen" wäre es ihr möglich gewesen, pro Monat mindestens 3000 Franken netto zu verdienen. Das Bundesgericht befand auch, dass die Feststellung der unteren Instanz, der Frau "behage" die Arbeit, unhaltbar sei. (APA/Ag.)
Standard, 09.12.2009
>> 404 entfernt
Gelegenheitsprostituierte muss für den Unterhalt ihrer Kinder keine zusätzlichen Freier akzeptieren
Lausanne - Eine Schweizer Prostituierte muss für den Unterhalt ihrer Kinder keine zusätzlichen Freier akzeptieren. Mit dieser Feststellung hat das oberste Gericht der Schweiz nach Medienberichten vom Dienstag ein entsprechendes Gerichtsurteil gekippt. Das Bundesgericht in Lausanne verwarf die Ansicht des Gerichts des Kantons Aargau, bei gutem Willen hätte die Frau auch mehr Geld verdienen können, als willkürlich. Der Vorwurf, nicht genug Freier bedient zu haben, sei bereits mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung nicht tragbar, betonten die OberrichterInnen.
Die verheiratete Frau war in einem Bordell tätig gewesen. 1992 und 1993 brachte sie zwei Kinder zur Welt. Bei der Scheidung von ihrem Mann 1995 wurde sie verpflichtet, monatlich 400 Franken (265 Euro) Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Zwischen 1997 und 2007 kamen die Alimente von ihr nur verspätet oder überhaupt nicht. Ein Bezirksgericht sprach sie dafür wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe.
Das Aargauer Obergericht bestätigte die Entscheidung im Juni und lastete der Frau an, ihre unregelmäßige Tätigkeit im Sexgewerbe nicht ausgebaut und intensiviert zu haben, zumal ihr der Job ja gefalle. Bei ihren "freien und flexiblen Arbeitszeiten" und mit etwas "gutem Willen" wäre es ihr möglich gewesen, pro Monat mindestens 3000 Franken netto zu verdienen. Das Bundesgericht befand auch, dass die Feststellung der unteren Instanz, der Frau "behage" die Arbeit, unhaltbar sei. (APA/Ag.)
Standard, 09.12.2009
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