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Magazin Oberhausen: Prostituierte klagen gegen Sexsteuer

Tron

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Oberhausen. Auch die Prostituierten in Oberhausen sollen einen Beitrag zur Sanierung des Stadt-Haushalts leisten. Zusätzlich zu den eh schon zu zahlenden Steuern fordert die Stadt pro Arbeitstag 6 Euro „Sex-Steuer“. Dagegen haben nun Prostituierte vor Gericht geklagt.

Oberhausener Prostituierte haben vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die „Sex-Steuer“ geklagt. „Entschieden hat das Gericht noch nicht“, erklärte ein Stadt-Sprecher. Der Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2009 sieht die Vergnügungssteuersatzung der Stadt vor, dass Prostituierte zusätzlich zu den eh schon zu zahlenden Steuern - wie Einkommenssteuern - pro Tag sechs Euro zahlen.

Berichte zu Oberhausen: Prostituierte klagen gegen Sexsteuer im Freierforum

Zugrunde gelegt werden 25 Arbeitstage monatlich. Macht für Oberhausen 175.000 Euro mehr pro Jahr. Die Stadt, die die auch für Kasinos oder Spielautomaten erhobene Vergnügungssteuer ab 2012 bis 2014 jährlich um ein Prozent erhöhen will, hofft so auf Mehreinnahmen von 230.000 Euro in 2011, 461.000 Euro in 2013 und 692.000 Euro in 2015.

Der Westen, 31.03.2011

[DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/Prostituierte-in-Oberhausen-klagen-vor-Gericht-gegen-Sex-Steuer-id4489364.html[/DMLURL]
 

Tron

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Oberhausen darf Sexsteuer weiter erheben


Oberhausen. Kommunen wie Oberhausen dürfen eine Steuer auf sexuelle Dienstleistungen erheben. Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wies am Dienstag mehrere Klagen gegen die Steuerbescheide ab.

Berichte zu Oberhausen: Prostituierte klagen gegen Sexsteuer im Freierforum

Die Klagen betrafen die Steuererhebung auf „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben“ sowie auf „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“.

Die Steuerbeträge lagen zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Die Klagen waren auch erhoben worden von Zimmervermietern aus Oberhausen mit Häusern an der Flaßhofstraße. Die Richter urteilten, es handele sich um eine rechtlich zulässige Aufwandsteuer. Eine Berufung ist noch möglich.


Der Westen, 11.10.2011

 
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