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Fragen Ohne Erektion bei Escort Dame wie verhalten?

Bstatter

Datensammler
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Keinen hochbekommen. Geld zurück?

Mann bucht einen Escort und bekommt keinen hoch. Schlimmer noch, er hat eine Übernachtung gebucht und die ganze Nacht keinen hochbekommen. Jetzt möchte er einen Teil des Geldes zurück.
 

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Danisch Armee
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Tuedelsen antwortet:
Ob Geschlechtsverkehr stattfindet oder nicht: es wurde ein Vertrag geschlossen (vermutlich mündlich), der einzuhalten ist. Wenn die Dame mit einen Rücktritt von diesem Vertrag einverstanden ist, spricht nichts dagegen. Wenn sie aber auf Erfüllung pocht (womit jetzt nicht das Stattfinden des Geschlechtsverkehrs gemeint ist) und für die gebuchte Zeit entlohnt werden möchte, ist das völlig regulär. Dieser Termin war vergeben und lässt sich nicht kurzfristig durch einen anderen Freier belegen ... was einen Verdienstausfall für die Dame bedeuten würde.
 

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Danisch Armee
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Rfahren, der heimliche Propgandahengst, antwortet wie gewohnt erfahren:
Eine Dienstleisterin beim Paysex buchst Du grundsätzlich zuerst einmal für die Zeit, die sie mit Dir verbringt. Wenn Du die einzelnen Praktiken nicht nutzen kannst, weil es Dir (was Aufgrund der Aufregung verständlich ist) an Standfestigkeit mangelt, dann kannst Du das der Dame nicht anlasten. Escort-Girls kassieren üblicherweise VOR der Session - d.h. das Geld ist erstmal weg. Du kannst daher zwar fragen, ob Du einen Teil der Gage zurückerhältst, dürftest aber wenig Chancen haben.

Es ist leider so, dass manche Frau sich prächtig darauf versteht einem Mann "die Nudel weich zu quatschen" - d.h. nach ein paar halbherzigen Versuchen seinen kleinen Chef einsatzbereit zu bekommen, äußert sie Texte wie "das wird heute wohl nichts...", "Du kannst wohl keine Erektion bekommen - schade..." usw.
 

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Danisch Armee
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Man kann sich alles konstruieren oder halt eben freundlich fragen, ob es der Dame recht ist, wenn sie jetzt geht, nicht die nächsten x Stunden dableiben muss und dafür x Prozent des Hurenlohns mitnimmt. Je nach Frau und Umstände klappt das, oder halt nicht. Ansonsten ruft man die Agentur an, die in 2018 gar nichts mehr zu sagen hat, das aber vielleicht trotzdem sozialverträglich für alle regeln kann. Oder auch nicht, weil Geld eben alles ist.
 
T

Tobiknos

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Jetzt möchte er einen Teil des Geldes zurück.
Fragen kann man, aber man sollte sich nicht wundern, wenn die Dame nein sagt – und dann auch nicht herum stänkern: wie schon anderswo gesagt, hat man die Zeit der Dame gebucht, und die ist verbraucht.

In anderen Bereichen spricht man von Dienstleistungs- und Werkverträgen: grob gesagt, bei einem Dienstleistungsvertrag wird (für einen Zeitraum) der Versuch geschuldet, bei einem Werkvertrag das Ergebnis (egal, wie lange es dauert). Danach schließt man mit einer SDL einen Dienstleistungsvertrag ab, und die Dame schuldet dann für die vereinbarte Zeit den Versuch, die vereinbarten Praktiken durchzuführen.

Wenn erkennbar ist, dass das alles nichts wird – weil er nicht kann – und der Versuch vorzeitig abgebrochen werden muß, hat die Dame trotzdem ihren Teil des Vertrages erfüllt (sie hat es versucht) und Anspruch auf das volle Honorar. Anders könnte es sein, wenn z.B. das Date mittendrin wegen eines Feueralarms beendet werden muß. Und wenn sie nicht kann, dann hat sie den Vertrag nicht erfüllt und müßte folglich auch das Honorar – zumindest teilweise – erstatten.

Und ja, der Begriff "Dienstleistung" ist im Juristendeutsch nicht unbedingt genauso besetzt wie in der Umgangssprache.
 

Sm50

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Nicht nur die rote Kapsel, sondern auch die blauen oder gelben Pillen tun es. Würde also immer ein Notfallset dabei haben. Wenn die Buchung lange genug ist, klappt es dann etwas später.

Alternativ: Franze oder Massage. Da hat man wenigstens etwas davon. Außerdem muss die DL arbeiten und ist daran interessiert, dass es bei Dir vielleicht etwas später klappt. Das kann gut der Fall sein, wenn sich nämlich die erste Aufregung gelegt hat.
 
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