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Magazin Rotlicht-Szene: Nur fünf Bordelle in Berlin sind legal

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Rotlicht-Szene: Nur fünf Bordelle in Berlin sind legal

Der Senat hat keine Ahnung, wie viele illegale Bordelle es in der Stadt gibt. Und das, obwohl seit anderthalb Jahren die Prostituierten per Gesetz ...

 

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Der Senat hat keine Ahnung, wie viele illegale Bordelle es in der Stadt gibt. Und das, obwohl seit anderthalb Jahren die Prostituierten per Gesetz geschützt sein sollen. Doch die zuständigen Bezirksämter haben bislang nur einen Bruchteil der Anträge auf Betriebsgenehmigung von Bordellen geprüft, so dass es so gut wie keine Kontrolle gibt. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort der Senatsgesundheitsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor.

Eigentlich müssten laut Prostituiertenschutzgesetz alle Bordelle bei Gewerbeämtern angemeldet sein. Bis Ende 2018 hatten nur 179 Betreiber eine Anmeldung eingereicht: So 23 in Charlottenburg-Wilmersdorf, 28 in Friedrichshain-Kreuzberg, 27 in Neukölln, 20 in Pankow und 19 in Mitte.


Doch auch mit der Bearbeitung der wenigen Anträge kommen die Ämter nicht hinterher. Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung wurde nur einem Etablissement in Neukölln die Betriebserlaubnis versagt. Lediglich fünf Bordelle bekamen eine Betriebserlaubnis. Das bedeutet: Fünf Prostitutionsstätten werden legal betrieben. Alle anderen Anträge, die seit 2017 eingingen, verstauben auf den Schreibtischen.

Hydra kritisiert: Gesetz schafft mehr Unsicherheit
Im . Danach muss sich jede Frau und jeder Mann, die Geld mit Sex verdienen, bei den Bezirksämtern mit ihren Personalien registrieren lassen. Zudem müssen sie eine Gesundheitsberatung in Anspruch nehmen, die jedes Jahr wiederholt wird. Bordellbetreiber müssen beim bezirklichen Gewerbeamt ein Betriebskonzept einreichen und eine Erlaubnis einholen. Die Etablissements brauchen zwei Toiletten, Pausenräume und einen Notrufknopf. Flatrate-Modelle sind ebenso verboten wie Sex ohne Kondom.

Das Gesetz wird von verschiedenen Politikern und Verbänden wie etwa der Hurenselbstorganisation Hydra kritisiert. So sei die Anonymität der Sexarbeiterinnen nicht mehr gewährleistet, heißt es unter anderem. Zudem schaffe das Gesetz mehr Unsicherheit als Sicherheit. „Es ist bemerkenswert, dass ein Gesetz, das vorgibt, den in der Sexarbeit Tätigen Schutz zu gewährleisten, gleich mehrere ihrer Grundrechte erheblich untergräbt“, erklärte Hydra.

Berlin hat keinen Überblick über die Rotlicht-Szene
Eigentlich soll mit dem Gesetz auch die organisierte Kriminalität und die damit verbundene Zwangsprostitution bekämpft werden. „Statt einzelner PR-Aktionen wie muss der Senat endlich wirklich organisierte Kriminalität bekämpfen, zu deren Haupteinnahmen die illegale Prostitution zählt“, sagt FDP-Politiker Marcel Luthe. „Wenn aber – wie hier – die legalen Bordelle für ihre Rechtstreue mit Mehrarbeit bestraft werden, während die illegalen Bordelle weiter kaum kontrolliert werden, fördert man die Illegalität“, so Luthe.

Allerdings sind Berlins Behörden ohnehin noch weit entfernt davon, die Rotlicht-Szene zu kennen, auch wenn die Polizei laut Gesundheitsverwaltung im Vorjahr 43 Betriebe auf Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen kontrollierte.

So fehlt den Bezirken und dem Senat auch ein Überblick darüber, wie viele Prostituierte in Berlin ihrem Gewerbe nachgehen. Bis Ende vergangenen Jahres wurden 766 Bescheinigungen an Prostituierte ausgestellt. Schätzungen zufolge arbeiten aber bis zu 10.000 in diesem Gewerbe – freiwillig und unfreiwillig.
 

Laum

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Gut so. so muß es sein. Da können sie sich ihre Zwangsregistrierung malen oder selber ausfüllen, die Behördensitzer.
 
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