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Magazin Rumäninnen der Prostitution zugeführt: Mann in Haft

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Rumäninnen der Prostitution zugeführt: Mann in Haft

Im Rahmen von Erhebungen stellte sich heraus, dass der Rumäne zwei Frauen aus seinem Heimatland der Prostitution zugeführt haben soll.

 

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Rumäninnen der Prostitution zugeführt: Mann in Haft Ein 28-Jähriger wird verdächtigt, zwei Rumäninnen in mehreren österreichischen Lokalen der Prostitution zugeführt zu haben.

Der Beschuldigte, dem zudem unter anderem gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wird, wurde nach Polizeiangaben aufgrund eines EU-Haftbefehls in München festgenommen, nach Österreich ausgeliefert und in die Justizanstalt Wiener Neustadt gebracht. Er war nicht geständig.

Der Rumäne war von August bis Oktober 2018 "in einem Rotlichtbetrieb im Bezirk Neunkirchen angestellt", teilte die Landespolizeidirektion am Donnerstag in einer Aussendung mit. Dort soll er einen mittleren vierstelligen Eurobetrag aus den laufenden Einnahmen abgezweigt haben. Indem er vorgab, Geld zu benötigen, entlockte er drei weiblichen Angestellten zudem insgesamt einen hohen vierstelligen Eurobetrag, berichtete die Exekutive. Bei zwei weiteren Frauen blieb es demnach beim Versuch, weil diese dem Mann misstrauten.

Im Rahmen von Erhebungen stellte sich heraus, dass der Rumäne zwei Frauen aus seinem Heimatland der Prostitution zugeführt haben soll. Geschehen sei dies in verschiedenen Lokalen in Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten sowie in Wien, berichtete die Polizei. Einen Teil der Einnahmen soll der Beschuldigte für sich behalten haben. Im Oktober 2018 flüchtete der 28-Jährige mit den beiden Frauen an einen "vorerst nicht näher bekannten Ort", wie die Exekutive mitteilte. Von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde daraufhin ein EU-Haftbefehl erlassen.

Der Verdächtige wurde am 13. Dezember 2018 in München festgenommen. Vergangenen Dienstag wurde der Rumäne nach Österreich ausgeliefert. Ihm wird laut Exekutive neben den anderen Straftaten vorgeworfen, eines seiner Opfer verbal bedroht zu haben. Zudem habe er die Frau dazu bringen wollen, vor der Polizei gemachte Angaben zu widerrufen, hieß es in der Aussendung.
 

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Gibt es eine solche strafbare Handlung?

Jemanden, der Prostitution zuführen?


Das könnte derjenige sein, der ein Mädel vom Dorf in Rumänien in ein Laufhaus nach Frankfurt fährt? Das könnte der Taxifahrer sein, wenn er weiß wo genau das Mädel hin will? Nicht aber die Fluggesellschaft, die eine Hure von A nach B fliegt, das wäre nicht nah genug dran. Der Busfahrer, der jeden Mittag sieht wie die Mädels vor einem Puff aussteigen und dann reingehen? Sie könnten aber auch nur zum Putzen da sein.


Man stelle sich einen solchen Paragrafen vor! Das wäre ein Spaß, man könnte zehntausende von Zuführungsprüfungsbeamten in Lohn und Brot bringen und das mit dem Geld der vielen Fahrer. Deutschland, das Land in dem Milch und Honig fließen wäre endlich greifbar.
 
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