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Magazin Schweiz: Freier soll Prostituierte getötet haben

Tron

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Weinfelden (sda) Ein Schweizer, der 2008 in Märstetten eine Prostituierte getötet haben soll, steht nächste Woche wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht. Die Anklage fordert für den vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und lebenslängliche Verwahrung.

Der Angeklagte war der letzte Kunde einer Prostituierten, die Ende August 2008 in Märstetten im Kanton Thurgau getötet wurde. Die Mitarbeiterin eines Begleitservice war in der Nacht auf den 27. August von einem Chauffeur zu einem Kunden nach Märstetten gefahren worden und spurlos verschwunden.

Leiche im Koffer

Die Polizei verhaftete den Freier kurz nach der Tat. Laut Anklageschrift hat der Mann die Prostituierte in seiner Wohnung in Märstetten mit einem Messer erstochen. Die Leiche packte er in einen Koffer und fuhr sie mit seinem Töffli in einen Wald nördlich des Dorfes, wo er sie einen Abhang hinunterwarf.

Die Leiche der 30-Jährigen wurde trotz intensiver Suche mit Bluthunden und Helikoptern erst rund einen Monat später in einem Wald bei Märstetten gefunden. Ein Spaziergänger hatte ihre Kleider entdeckt.

Verwahrung beantragt

Laut den Strafverfolgungsbehörden ist der mutmassliche Täter wegen Vergewaltigungen und Körperverletzung mehrfach vorbestraft. Der Schweizer war in den 1990er-Jahren zu insgesamt achteinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Entlasssen wurde er Ende 2002. Bereits damals sei eine Verwahrung geprüft worden.

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Weinfelden dauert zwei Tage. Wegen vorsätzlicher Tötung und sexueller Nötigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Schweizer, der seit der Tat in Sicherheitshaft ist, soll nach dem Verbüssen der Strafe lebenslänglich verwahrt werden.


Zürcher Unterländer, 23.09.2010

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Bodob

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«Sexueller Sadist» wird lebenslänglich verwahrt
und wird zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Im Thurgauer Callgirl-Mord hat das Bezirksgericht Weinfelden eine lebenslängliche Verwahrung des 43-jährigen Angeklagten angeordnet. Das ist eine Premiere in der Schweiz.

20 Jahre Haft und anschliessende Verwahrung: Das forderte die Staatsanwaltschaft für einen vorbestraften Schweizer, der im August 2008 in seiner Wohnung in Märstetten (TG) eine Prostituierte mit einem Messer umbrachte.

Das Bezirksgericht Weinfelden ist nun dem Antrag auf lebenslängliche Verwahrung des Angeklagten gefolgt. Das Risiko, dass der sadistische Vergewaltiger erneut eine schwere Straftat oder ein Tötungsdelikt begehe, sei sehr hoch, sagte der Präsident des Bezirksgerichts Weinfelden bei der Urteilseröffnung heute Nachmittag. Wegen vorsätzlicher Tötung wurde der 43-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.


Erfolg für die Verwahrungs-Inititiave

Es ist das erste Mal seit der Annahme der Verwahrungs-Initiative, dass ein Schweizer Gericht eine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen hat.

Für die Beurteilung einer lebenslänglichen Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter sind zwei unabhängige Gutachten von erfahrenen Sachverständigen vorgeschrieben. Gewöhnliche Verwahrungen müssen regelmässig überprüft werden.

Die Anklage stützte sich unter anderem auf zwei Gutachten, die ein schlechtes Bild des 43-jährigen Schweizers zeichnen. Gemäss den beiden Forensikern ist der Angeklagte «ein sexueller Sadist, hochgradig rückfallgefährdet und nicht therapierbar». Der mutmassliche Täter bestritt die Tötung der Sexarbeiterin.


Sehr hohes Rückfallrisiko

Der psychisch gestörte und alkoholabhängige Angeklagte sei hochgradig rückfallgefährdet, sagte einer der beiden Gutachter an der Gerichtsverhandlung: «Die Rückfallgefahr liegt bei 50 Prozent. Das ist bei einem Tötungsdelikt sehr hoch».

Auch der andere Gerichtspsychiater stufte die Rückfallgefahr für schwere sexuelle Gewalt alarmierend hoch ein: «Auf einer Skala von null bis vier liegt sie bei vier.» Der 43-jährige Mann zeige keine Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Beide Experten diagnostizierten eine massive dissoziale Persönlichkeitsstörung.

Der Angeklagte gab sich unschuldig. Er sei in der Nacht auf den 27. August 2008 auf Beizentour im Nachbardorf gewesen. Er habe die Prostituierte nicht bestellt. Sein Handy, von dessen Nummer die Thailänderin gebucht worden war, habe er verloren oder es sei ihm gestohlen worden.

Wie DNA- und Blutspuren der Getöteten auf seinen Penis und in seine Wohnung gekommen seien, wisse er nicht. «Das sind ominöse Spuren. Die Polizei hat mich reingelegt», behauptete der Angeklagte vor Gericht. Die Verteidigung wollte eine lebenslängliche Verwahrung verhindern, da eine solche unmenschlich sei.

TAGESANZEIGER, 07.10.2010, 13:49 Uhr

 
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