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Magazin Umstrittene Sex-Steuer in Duisburg ab 1. Mai

Tron

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Duisburg. Jahrelang haben sich Bordellbesitzer und Stadtverwaltung über die Sex-Steuer in Duisburg gestritten. Nachdem sich mehrere Gerichte mit der entsprechenden Satzung beschäftigt und ihre Urteile gesprochen haben, soll nun eine überarbeitete Sex-Steuer zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Ausgerechnet am Tag der Arbeit, dem 1. Mai, wird in Duisburg die neue Sexsteuer in Kraft treten und damit wahrscheinlich einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bordellbesitzern und Stadt ein Ende setzen, wenn denn der Stadtrat wie erwartet grünes Licht gibt. 500.000 Euro pro Jahr erhoffte sich der Stadtkämmerer 2010, als die Sexsteuer erstmals in Kraft trat. Doch die erhofften Mehreinnahmen flossen nicht in die Stadtkassen. Stattdessen betraten erst einmal die Juristen der Bordellbetreiber das Spielfeld, die gegen die entsprechende Satzung klagten.

Berichte zu Umstrittene Sex-Steuer in Duisburg ab 1. Mai im Freierforum

Die alte Satzung von 2010 sah eine personenbezogene Steuer für Prostituierte in Bordellen vor. Jede Prostituierte sollte pro „Veranstaltungstag“ sechs Euro zahlen, wobei die Stadt im Monat 25 Veranstaltungstage zugrunde gelegt hatte. Theoretisch hätte jede Dame diese sechs Euro pro Tag auf ihre Freier zusätzlich zu den Preisen für ihre individuellen Dienstleistungen umlegen müssen, was allerdings bar jeder Realität ist. Deshalb sah die Stadt seit Einführung der Sexsteuer die gewerblichen Zimmervermieter in der Pflicht, die Steuer nach dieser Berechnungsart zu erheben.

Fläche statt Personen

Dagegen waren mehrere Bordellbesitzer gerichtlich vorgegangen. Daraufhin entschied im Oktober 2012 das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in Anlehnung an einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, dass die prinzipielle Besteuerung zwar zulässig, aber nach Vergnügungsfläche zu berechnen sei. Denn ein Bordell sei steuerrechtlich eine „ähnliche Einrichtung“ wie ein FKK- oder Swingerclub und müsse deshalb nach Quadratmetern und nicht nach Personen besteuert werden.

Also begab sich die Stadt ans Vermessen der Bordelle, oder formal korrekt gesagt, der Veranstaltungsstätten. Denn während Toiletten und Garderoben nicht zur besteuernden Veranstaltungsstätte zählen, tun es die Verrichtungszimmer, Kontakthof, Bar und Flure durchaus. Diese Berechnungen flossen in die neuen Steuerbescheide ein, die den Bordellbesitzern zum Stichtag 1. Juli 2013 in den Briefkasten flatterten. Auch nach der neuen Berechnungsart hoffte die Stadt, pro Jahr 500.000 Euro einzunehmen. Und zwar rückwirkend für die vergangenen drei Jahre.

Die Bordellbesitzer klagten auch gegen die neuen Steuerbescheide. Doch diesmal sagte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Zimmervermietern: „Die Einwände weisen wir im wesentlichen zurück.“ Lediglich hinsichtlich der Höhe der Steuerfestsetzung bemängelte die Kammer, dass diese ohne Berücksichtigung der konkreten Vermietungssituation hinsichtlich der den Prostituierten grundsätzlich zur Verfügung stehenden Zimmer erfolgt sei. Also schlossen Bordellbesitzer und Stadt einen Vergleich. Die Stadt verzichtete auf einen Teil ihrer Forderungen für drei Jahre, weil Räume, die an einzelnen Tagen nicht genutzt werden, steuermindernd in Abzug gebracht werden können. Dieser Vergleich ist seit Anfang März rechtswirksam. Deshalb hofft die Stadt nun auf Zahlung von 1, 2 Millionen Euro für die vergangenen Jahre.

Keine 25 Tage Arbeit
Außerdem hofft sie nun auf die Rechtswirksamkeit der neuen Satzung, die am 1. Mai 2014 in Kraft treten soll. Darin ist die vom Gericht geforderte Besteuerung nach der Fläche enthalten. Bordellbetreiber sollen künftig 6, 50 Euro pro Monat pro Quadratmeter zahlen. So möchte die Stadt für die existierenden rund 10.000 Quadratmeter Bordell künftig 780.000 Euro einnehmen.

Dazu kommen noch einmal Steuern von konservativ geschätzten 200 Prostituierten, die in Hotels, Privatwohnungen oder Wohnwagen arbeiten. Diese Sexarbeiterinnen sollen sechs Euro pro Tag zahlen, „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen“. Gekippt hat das Gericht, die alte Annahme der Stadt, wonach diese Prostituierten per se 25 Tage im Monat arbeiten. Doch die Richter verwiesen diesen hypothetischen Wert ins Reich der Fabel: Die meisten Prostituierten seien doch „teilzeitbeschäftigt“.


WAZ, 19.03.2014

[DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/umstrittene-sex-steuer-in-duisburg-tritt-am-1-mai-in-kraft-id9133215.html[/DMLURL]
 
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