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Bodob
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... als Prostituierte arbeiten dürfen
Asylwerber dürfen in Österreich keiner Arbeit nachgehen.
In der Bundeshauptstadt Wien aber dürfen Asylwerberinnen ganz legal als Prostituierte arbeiten. Die zynische Begründung dafür: Sie würden es ohnehin illegal tun, so habe man sie wenigstens gesundheitlich unter Kontrolle. Da Prostitution nicht als "Arbeit" gilt, wird auch nicht gegen das Prinzip "Kein Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Asylwerber" verstoßen.
Das führt dazu, dass Menschenhändler Mädchen und Frauen nach Österreich bringen, sie sofort zum Asylamt und danach auf den Strich schicken. Ab dann sind sie ganz in der Gewalt der Menschenhändler - kein Pass, kein Geld, keine Sprachkenntnisse.
(Auszug aus einem größeren Artikel über den Menschenhandel in Österreich)
DIE PRESSE, 15.10.2010
Asylwerber dürfen in Österreich keiner Arbeit nachgehen.
In der Bundeshauptstadt Wien aber dürfen Asylwerberinnen ganz legal als Prostituierte arbeiten. Die zynische Begründung dafür: Sie würden es ohnehin illegal tun, so habe man sie wenigstens gesundheitlich unter Kontrolle. Da Prostitution nicht als "Arbeit" gilt, wird auch nicht gegen das Prinzip "Kein Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Asylwerber" verstoßen.
Das führt dazu, dass Menschenhändler Mädchen und Frauen nach Österreich bringen, sie sofort zum Asylamt und danach auf den Strich schicken. Ab dann sind sie ganz in der Gewalt der Menschenhändler - kein Pass, kein Geld, keine Sprachkenntnisse.
(Auszug aus einem größeren Artikel über den Menschenhandel in Österreich)
DIE PRESSE, 15.10.2010
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