Also ich weiß nicht wie das ausgehen würde. Wenn Du z.B. per WhatsApp eine Abmachung hast, dass Du sie küssen und bumsen kannst für 180 Euro.
Und sie sich dann nicht an die Absprachen hält, was sie natürlich nicht muss, dann musst Du auch nicht den vereinbarten Preis zahlen, oder?
Und sittenwidrig dürfte eine solche Abmachung ja nicht mehr sein.
Aber frag Dich selbst:
1) Sie mag keine Zungenküsse, ja prima, dann geh!
2) Sie will keine zweite Runde, ja prima, was möchte sie denn dann als Entgelt gerne haben?
Du hast ja hoffentlich nicht vorher bezahlt?