Tron
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350 000 Franken kassierte eine Zürcher Familie an Sozialhilfegeldern, während die Mutter auf den Hausfrauenstrich ging. Ihr Mann bestreitet, dies gewusst zu haben.
In Zürich hat eine Mutter von zwei Kindern über Jahre hinweg Sozialhilfegelder kassiert und sich gleichzeitig prostituiert. Während die Frau einen Schuldspruch wegen Betrugs akzeptiert hat, kämpft ihr Mann seit Montag vor dem Zürcher Obergericht um einen Freispruch.
Das Schweizer Ehepaar wurde bereits im März 2010 vom Bezirksgericht Zürich wegen gewerbsmässigen Fürsorgebetrugs zu bedingten Freiheitsstrafen von je acht Monaten verurteilt. Für die Richter stand damals fest, dass der ehemalige Hotelfachmann und seine Frau die Zürcher Sozialhilfe über vier Jahre lang hinters Licht geführt hatten.
Mutter auf dem Hausfrauenstrich
Die arbeitslosen Eltern lebten bereits seit Oktober 2001 von staatlicher Unterstützung. Bis zum November 2008 bezogen sie Fürsorgegelder für rund 350 000 Franken. Trotzdem litten sie regelmässig unter finanziellen Sorgen. Erst recht, als die heute 36-jährige Frau im Frühling 2002 eine Tochter und im Herbst 2003 einen Sohn auf die Welt brachte.
«Wir waren froh, wenn einmal der Kühlschrank gefüllt war, und wir neue Kleider für unsere Kinder kaufen konnten», berichtete der heute 44-jährige Vater am Montag vor dem Zürcher Obergericht.
Sicher ist, dass die Mutter ab Mai 2005 eine neue Geldquelle erschloss. Sie begab sich auf den Hausfrauenstrich und schaffte bis zu ihrer Verhaftung im Februar 2009 regelmässig an.
Mutter überführt und geständig
Da die Schweizerin über ihre heimliche Tätigkeit Buch führte, hatte die Staatsanwaltschaft leichtes Spiel. Sie konnte der Sozialhilfe-Empfängerin nachweisen, dass sie als Sex-Arbeiterin zur Tatzeit mindestens 33 400 Franken verdient hatte. Zudem hatte sie vor den Sozialbehörden die Jugendsparkonten ihrer beiden Kinder verheimlicht. Diese hatten von ihren Grosseltern je 7000 Franken erhalten. Die Mutter legte ein umfassendes Geständnis ab und akzeptierte auch das Urteil des Bezirksgerichts Zürich.
Vater will Freispruch
Im Gegensatz zur Mutter ging der Vater in die Berufung und liess seinen Rechtsanwalt vor Obergericht auf einen vollen Freispruch plädieren. Er habe erst im Sommer 2008 von der Tätigkeit seiner Frau erfahren, erklärte er. Und danach habe er nicht einmal gewusst, wie viel seine Gattin überhaupt verdient habe. Aus Scham habe er es auch nicht wissen wollen. Er habe es hingenommen, sei aber unschuldig, erklärte er. Auch sein Anwalt, der jeglichen Vorsatz seines Klienten verneinte.
Der Vater konnte auch den Schuldspruch bei den Jugendsparkonten nicht begreifen. Er hätte gar keinen Zugriff auf diese besessen, sagte er. Da es nicht seine Vermögenswerte waren, sei er von keiner Meldepflicht ausgegangen, wehrte er sich. Der Verteidiger ergänzte dazu, dass alle Grosseltern, die ein Jugendsparkonto für ihre Enkel einrichteten, in Zukunft Gefahr liefen, mit ihrem Geld am Schluss die Sozialhilfe zu unterstützen. Was absolut nicht angehe.
Urteil erfolgt später
Nach dem Plädoyer sah sich das Obergericht aufgrund von neuen rechtlichen Fragen noch nicht in der Lage, das Urteil sogleich zu beraten. Es wird den Entscheid dem Vater demnächst schriftlich zustellen. Das Stadtzürcher Ehepaar lebt heute noch von der Sozialhilfe und bezieht monatlich 2045 Franken. Allerdings werden davon seit dem Schuldspruch gegen die Mutter 540 Franken pro Monat zwecks Wiedergutmachung abgezogen.
20 Minuten, 24.01.2011
In Zürich hat eine Mutter von zwei Kindern über Jahre hinweg Sozialhilfegelder kassiert und sich gleichzeitig prostituiert. Während die Frau einen Schuldspruch wegen Betrugs akzeptiert hat, kämpft ihr Mann seit Montag vor dem Zürcher Obergericht um einen Freispruch.
Das Schweizer Ehepaar wurde bereits im März 2010 vom Bezirksgericht Zürich wegen gewerbsmässigen Fürsorgebetrugs zu bedingten Freiheitsstrafen von je acht Monaten verurteilt. Für die Richter stand damals fest, dass der ehemalige Hotelfachmann und seine Frau die Zürcher Sozialhilfe über vier Jahre lang hinters Licht geführt hatten.
Mutter auf dem Hausfrauenstrich
Die arbeitslosen Eltern lebten bereits seit Oktober 2001 von staatlicher Unterstützung. Bis zum November 2008 bezogen sie Fürsorgegelder für rund 350 000 Franken. Trotzdem litten sie regelmässig unter finanziellen Sorgen. Erst recht, als die heute 36-jährige Frau im Frühling 2002 eine Tochter und im Herbst 2003 einen Sohn auf die Welt brachte.
«Wir waren froh, wenn einmal der Kühlschrank gefüllt war, und wir neue Kleider für unsere Kinder kaufen konnten», berichtete der heute 44-jährige Vater am Montag vor dem Zürcher Obergericht.
Sicher ist, dass die Mutter ab Mai 2005 eine neue Geldquelle erschloss. Sie begab sich auf den Hausfrauenstrich und schaffte bis zu ihrer Verhaftung im Februar 2009 regelmässig an.
Mutter überführt und geständig
Da die Schweizerin über ihre heimliche Tätigkeit Buch führte, hatte die Staatsanwaltschaft leichtes Spiel. Sie konnte der Sozialhilfe-Empfängerin nachweisen, dass sie als Sex-Arbeiterin zur Tatzeit mindestens 33 400 Franken verdient hatte. Zudem hatte sie vor den Sozialbehörden die Jugendsparkonten ihrer beiden Kinder verheimlicht. Diese hatten von ihren Grosseltern je 7000 Franken erhalten. Die Mutter legte ein umfassendes Geständnis ab und akzeptierte auch das Urteil des Bezirksgerichts Zürich.
Vater will Freispruch
Im Gegensatz zur Mutter ging der Vater in die Berufung und liess seinen Rechtsanwalt vor Obergericht auf einen vollen Freispruch plädieren. Er habe erst im Sommer 2008 von der Tätigkeit seiner Frau erfahren, erklärte er. Und danach habe er nicht einmal gewusst, wie viel seine Gattin überhaupt verdient habe. Aus Scham habe er es auch nicht wissen wollen. Er habe es hingenommen, sei aber unschuldig, erklärte er. Auch sein Anwalt, der jeglichen Vorsatz seines Klienten verneinte.
Der Vater konnte auch den Schuldspruch bei den Jugendsparkonten nicht begreifen. Er hätte gar keinen Zugriff auf diese besessen, sagte er. Da es nicht seine Vermögenswerte waren, sei er von keiner Meldepflicht ausgegangen, wehrte er sich. Der Verteidiger ergänzte dazu, dass alle Grosseltern, die ein Jugendsparkonto für ihre Enkel einrichteten, in Zukunft Gefahr liefen, mit ihrem Geld am Schluss die Sozialhilfe zu unterstützen. Was absolut nicht angehe.
Urteil erfolgt später
Nach dem Plädoyer sah sich das Obergericht aufgrund von neuen rechtlichen Fragen noch nicht in der Lage, das Urteil sogleich zu beraten. Es wird den Entscheid dem Vater demnächst schriftlich zustellen. Das Stadtzürcher Ehepaar lebt heute noch von der Sozialhilfe und bezieht monatlich 2045 Franken. Allerdings werden davon seit dem Schuldspruch gegen die Mutter 540 Franken pro Monat zwecks Wiedergutmachung abgezogen.
20 Minuten, 24.01.2011
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