Tron
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Kontakt im Sperrbezirk Dortmund - Rentner ging mit Prostituierter aber nur essen
Dortmund. 100 Euro Geldbuße sollte ein Rentner wegen „verbotswidriger Kontaktaufnahme zu einer Prostituierten im Sperrbezirk“ zahlen. Der 74-Jährige, nach eigener Aussage ein Bekannter der Frau, zog erfolgreich vor Gericht: Das Verfahren wurde eingestellt.
Der 74-jährige ist empört: „Darf man sich in der Nordstadt nicht mal mehr mit einer Frau unterhalten? “ Ist die Dame als Prostituierte bekannt, kennt die Polizei tatsächlich kein Pardon: 100 Euro Geldbuße sollte der Witwer zahlen. Der Vorwurf: „Verbotswidriger Kontaktaufnahme innerhalb des Sperrbezirks“.
Gegen den Bußgeldbescheid zog der Dortmunder am Mittwoch vor Gericht – schließlich habe er sich am 30. Mai letzten Jahres – zwei Wochen nach Schließung des Straßenstrichs – mit seiner Bekannten Natalja einfach nur einen netten Tag gemacht.
Witwer war einst ein Stammgast
Dass er die 32-Jährige ein Jahr vor diesem Vorfall, als Stammgast kennengelernt hatte, daraus machte er keinen Hehl. Doch aus dem Freier wurde ein guter Bekannter, wie der Witwer beteuerte. Ein Bekannter, der Natalja auch beim Ausstieg aus der Szene geholfen habe. „Die Frau hat später sogar bei Herrn L. gewohnt“, sagte seine Rechtsanwältin Henriette Lyndian am Rande des Prozesses.
„Er holte mich ab, wir gingen essen“
Wie dem auch sei: An jenem 30. Mai 2011, so erzählte Natalja als Zeugin vor Gericht, da habe ihr Bekannter sie vormittags an der Brückstraße abgeholt. „Wir gingen essen, dann bei Kaufland einkaufen.“ Bei Kaufland an der Bornstraße, schräg gegenüber des ehemaligen Straßenstrichs Ravensberger Straße. Nach einem Abstecher nebenan in die Spielhalle habe sie auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums nur kurz mit dem Handy ihres Begleiters telefoniert – „und da stand plötzlich die Polizei“.
„Prostituierte dürfen soziale Kontakte pflegen“
Für die Beamten gab es keinen Zweifel, dass sie eine „verbotene Kontaktaufnahme“ beobachtet hatten. „Nur, weil Ihnen die Frau als Prostituierte bekannt war“, warf Rechtsanwältin Lyndian ein. Man könne nicht jeden unter Generalverdacht stellen, der sich mit einer Dame aus dem Gewerbe unterhalte.
Das fand auch Amtsrichter Tim Bollenbach: Er stellte das Verfahren mit der Bemerkung ein: „Prostituierte dürfen soziale Kontakte pflegen.“
Ausstieg aus der Szene ist gelungen
Der Witwer muss somit die 100 Euro Geldbuße nicht zahlen. Anders dagegen Natalja: Sie hatte einst die Einspruchsfrist verpasst und 200 Euro wegen „verbotener Ausübung der Prostitution berappt. Inzwischen ist ihr der Ausstieg aus der Szene vollständig gelungen, wie sie erleichtert erzählte. Ende gut, alles gut.
Der Westen, 25.01.2012
Dortmund. 100 Euro Geldbuße sollte ein Rentner wegen „verbotswidriger Kontaktaufnahme zu einer Prostituierten im Sperrbezirk“ zahlen. Der 74-Jährige, nach eigener Aussage ein Bekannter der Frau, zog erfolgreich vor Gericht: Das Verfahren wurde eingestellt.
Der 74-jährige ist empört: „Darf man sich in der Nordstadt nicht mal mehr mit einer Frau unterhalten? “ Ist die Dame als Prostituierte bekannt, kennt die Polizei tatsächlich kein Pardon: 100 Euro Geldbuße sollte der Witwer zahlen. Der Vorwurf: „Verbotswidriger Kontaktaufnahme innerhalb des Sperrbezirks“.
Gegen den Bußgeldbescheid zog der Dortmunder am Mittwoch vor Gericht – schließlich habe er sich am 30. Mai letzten Jahres – zwei Wochen nach Schließung des Straßenstrichs – mit seiner Bekannten Natalja einfach nur einen netten Tag gemacht.
Witwer war einst ein Stammgast
Dass er die 32-Jährige ein Jahr vor diesem Vorfall, als Stammgast kennengelernt hatte, daraus machte er keinen Hehl. Doch aus dem Freier wurde ein guter Bekannter, wie der Witwer beteuerte. Ein Bekannter, der Natalja auch beim Ausstieg aus der Szene geholfen habe. „Die Frau hat später sogar bei Herrn L. gewohnt“, sagte seine Rechtsanwältin Henriette Lyndian am Rande des Prozesses.
„Er holte mich ab, wir gingen essen“
Wie dem auch sei: An jenem 30. Mai 2011, so erzählte Natalja als Zeugin vor Gericht, da habe ihr Bekannter sie vormittags an der Brückstraße abgeholt. „Wir gingen essen, dann bei Kaufland einkaufen.“ Bei Kaufland an der Bornstraße, schräg gegenüber des ehemaligen Straßenstrichs Ravensberger Straße. Nach einem Abstecher nebenan in die Spielhalle habe sie auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums nur kurz mit dem Handy ihres Begleiters telefoniert – „und da stand plötzlich die Polizei“.
„Prostituierte dürfen soziale Kontakte pflegen“
Für die Beamten gab es keinen Zweifel, dass sie eine „verbotene Kontaktaufnahme“ beobachtet hatten. „Nur, weil Ihnen die Frau als Prostituierte bekannt war“, warf Rechtsanwältin Lyndian ein. Man könne nicht jeden unter Generalverdacht stellen, der sich mit einer Dame aus dem Gewerbe unterhalte.
Das fand auch Amtsrichter Tim Bollenbach: Er stellte das Verfahren mit der Bemerkung ein: „Prostituierte dürfen soziale Kontakte pflegen.“
Ausstieg aus der Szene ist gelungen
Der Witwer muss somit die 100 Euro Geldbuße nicht zahlen. Anders dagegen Natalja: Sie hatte einst die Einspruchsfrist verpasst und 200 Euro wegen „verbotener Ausübung der Prostitution berappt. Inzwischen ist ihr der Ausstieg aus der Szene vollständig gelungen, wie sie erleichtert erzählte. Ende gut, alles gut.
Der Westen, 25.01.2012
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