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Magazin Schweiz: Wie viel Druck dürfen verm. Zuhälter auf Prostituierte ausüben?

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Wie viel Druck dürfen verm. Zuhälter auf Prostituierte ausüben?

Wie viel Druck dürfen vermeintliche Zuhälter auf Prostituierte ausüben, ohne dass dies strafbar wird? Das Bundesgericht und das Solothurner ...

 

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Prostituierte eingeschleust und Geld eingesackt: Um die eine Strafe kommt der Rumäne – vorerst – herum

Wie viel Druck dürfen vermeintliche Zuhälter auf Prostituierte ausüben, ohne dass dies strafbar wird? Das Bundesgericht und das Solothurner Obergericht sind sich nicht einig

Wegen seiner Einbrüche sass er bereits im Gefängnis. Doch auch in der Strafanstalt Thorberg ging der Rumäne weiterhin krummen Geschäften nach. Mit seiner damaligen Frau schleuste er zwei junge Rumäninnen in die Schweiz, die sich hier prostituierten. Die Hälfte der Einnahmen mussten sie ihm und seiner Frau abliefern. Dafür sorgte er nicht nur, indem er den Frauen bei einem Gefängnisbesuch drohte. Auch über Drittpersonen liess er Drohungen ausrichten.

Dafür verurteilte das Solothurner Obergericht den 44-Jährigen diesen Februar wegen Förderung der Prostitution. Doch jetzt hat das Bundesgericht den Entscheid korrigiert. Ein Fall, der zeigt, wie schwierig es für die Ermittler sein kann, im Bereich Menschenhandel und Prostitution Anklagen und Urteile zu erwirken (vgl. Kasten).

Denn aus Sicht der Richter in Lausanne reichen die vorgebrachten Vorwürfe nicht, um den Mann wegen Förderung der Prostitution verurteilen zu können. Schliesslich habe er die Frauen bei der Sexarbeit «weder durch Vorgaben noch durch Kontrollen» eingeschränkt.

Die Rumäninnen seien der Prostitution freiwillig nachgegangen. «Sie waren betreffend die Auswahl der Freier, die angebotenen Dienstleistungen, deren Preise und den Ablauf des Kundenkontakts frei. Auch konnten sie ihre Arbeits- und Präsenzzeiten frei wählen.» Es sei ihnen kein Mindestumsatz vorgeschrieben worden und es gebe im Vergleich zu anderen Fällen auch keine fiktiven Darlehensforderungen «wie etwa frei erfundene Reisekosten», die sie hätten zurückzahlen müssen. Ob die abgelieferten Einnahmen mit den sexuellen Handlungen übereinstimmten, habe er ebenfalls nicht kontrolliert.

Es gab Druck, aber . . .
Zwar könne man nicht von der Hand weisen, «dass auf beiden Frauen, die aus armen Verhältnissen stammten, kaum Deutsch konnten und sich möglicherweise illegal in der Schweiz aufhielten, ein wirtschaftlicher und sozialer Druck lastet», so die Bundesrichter. Der Rumäne habe diesen Druck jedoch «nicht geschaffen, verstärkt oder ausgenutzt». Die Frauen hätten zwar unter Drohungen das Geld abliefern müssen. «Weiterhin frei waren sie aber in ihrer Wahl, ob, wie und in welchem Ausmass sie der Prostitution nachgingen.»

Nun muss das Solothurner Obergericht prüfen, ob der Mann durch den ausgeübten Druck einen anderen Straftatbestand erfüllt. Auf freien Fuss kommt der 44-Jährige so oder so nicht. Das Obergericht hatte ihn wegen mehrerer Einbrüche in Grenchen im Februar zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In Belgien wartet eine weitere Freiheitsstrafe auf ihn.

PS: Begangen hatte er die Grenchner Einbrüche 2006, als er aus dem Gefängnis in Biel ausbrach und durch den Wald nach Grenchen marschierte. Verhandelt wurde der Fall erst jetzt, weil er danach in Spanien untergetaucht war und erst 2013 gefasst und ausgeliefert wurde.

Bundesgerichtsentscheid 6B_493/2018.

Schwierige Ermittlungen im Sexgewerbe
Der Bereich Menschenhandel und Prostitution taucht in der Kriminalstatistik fast nur auf, wenn die Polizei auch von sich aus ermittelt. Dies zeigt sich auch im Kanton Solothurn: 2015 deckte die Solothurner Polizei 5 Fälle von Menschenhandel auf, 2016 waren es 50, weil Polizei und Staatsanwaltschaft gezielt ermittelten. «Ohne Aussagen der Opfer gibt es keine Möglichkeit, die Delikte aufzuklären», sagte der Leitende Staatsanwalt Jan Gutzwiller, der an Ermittlungen beteiligt war, im Frühling dieser Zeitung. «Sachbeweise gibt es nicht: Praktisch alles läuft mündlich ab. Kaum etwas ist dokumentiert.» Nach den Ermittlungen kam es zu mehreren Anklagen, insbesondere im Thai-Milieu, aber nicht in jedem Fall zu Verurteilungen.
 
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