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Sozialpsychiatrischer Dienst berät Sexarbeiter

Er erinnert, dass bereits im Nationalsozialismus Prostituierte mittels Pathologisierung und Psychiatrisierung ausgegrenzt, kriminalisiert und als ...

 

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Sozialpsychiatrischer Dienst berät Sexarbeiter
Der Verein Doña Carmen kritisiert, dass in Marburg und Offenbach die seit Juli 2017 geltende gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern unter die Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes der jeweiligen Gesundheitsbehörden fällt.

Marburg - Der in Frankfurt beheimatete Verein engagiert sich für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten.

Während die Stadt Offenbach diesen Sachverhalt auf der städtischen Website offen benenne, „praktiziert die Gesundheitsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf dies klammheimlich“, kritisiert der Verein. Nicht auf der Website oder in den Informationsmaterialien, wohl aber in der Korrespondenz mit den Betroffenen und ihrem Umfeld werde die problematische Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes offensichtlich, heißt es.

Doña Carmen hält dies für eine „institutionellen Diskriminierung“ des betreffenden Pesonenkreises und fordert ihre umgehende Einstellung. Eine Zuordnung von Zwangsgesundheitsberatung und Sozialpsychiatrie dürfe es nicht geben, Weil die sozialpsychiatrischen Abteilungen der Gesundheitsbehörden laut Gesetz (HGöGD § 7) für „Menschen mit psychischen Krankheiten“ zuständig seien und sich folglich nicht als Anlaufstelle für Angehörige einer gesamten Berufsgruppe eigneten, die zu den Gesundheitsberatungen gesetzlich zwangsverpflichtet wurden. Für die Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes gebe es in diesem Fall keine sachlich begründete Rechtfertigung, moniert der Verein.

Er erinnert, dass bereits im Nationalsozialismus Prostituierte mittels Pathologisierung und Psychiatrisierung ausgegrenzt, kriminalisiert und als „Asoziale“ abgestempelt zu Zwangsarbeiten herangezogen wurden.

Offenbachs zuständige Sozialdezernentin Sabine Groß (Bündnis 90 / Die Grünen) hatte auf ein Schreiben von Doña Carmen reagiert und mitgeteilt, eine Prüfung der Angelegenheit werde veranlasst und über deren Ergebnisse zeitnah informiert.

Landrätin Fründt (SPD) soll gegenüber dem Politikmagazin "zwd" die Regelung im Landkreis Marburg-Biedenkopfs gerechtfertigt haben.
Doña Carmen hat sich in einem Schreiben an alle Mitglieder des Marburger Stadtparlaments gewandt.

Auf Anfrage der OP gab der Landkreis zu den Vorwürfen ein Statement ab.

Niemand in der Verwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf ordnet Personen einer Gruppe von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen zu, weil sie der Prostitution nachgehen“, heißt es in dem Schreiben. Es werde auch niemand mit dieser Gruppe gleichgesetzt, weil er oder sie an der gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen teilnehme. Dementsprechend könne von einer „Psychiatrisierung von Sexarbeiter/innen“ keine Rede sein. Insbesondere den Vorwurf einer gezielten Stigmatisierung von Menschen, die der Prostitution nachgehen, weist die Kreisverwaltung entschieden zurück.

Das geltet insbesondere vor dem Hintergrund, dass weder das öffentlich ausliegende Informationsmaterial des Gesundheitsamtes in Bezug zu diesem speziellen Beratungsangebot noch die Website des Landkreises einen Bezug zwischen der Beratung und dem Namen des zuständigen Fachdienstes herstelle. Diesen Zusammenhang, der eine vermeintliche „desaströse Außenwirkung“ konstruiere, stelle allein der „Offene Brief“ sowie die entsprechende Pressemitteilung des Vereins Dona Carmen her.

„Es ist richtig, dass die obligatorische Beratung durch Mitarbeitende des Sozialpsychiatrischen Dienstes wahrgenommen wird. Nicht weil der Landkreis Prostituierte mit Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen gleichsetzt, sondern weil in diesem interdisziplinären Team bereits die Kompetenzen zusammengefasst sind, die eine vollumfängliche Beratung für Menschen die der Prostitution nachgehen und sich beraten lassen müssen, sicherstellen“, heißt es in der Stallungnahme weiter. Dieses Angebot werde von den Betroffenen als professionell und wertschätzend empfunden.

Die Beratung habe im Vergleich zu dem eigentlichen Aufgabengebiet nur einen geringen Anteil an der täglichen Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Das werde daran deutlich, dass seit dem Inkrafttreten des Gesetzes lediglich 40 Frauen von diesem Team beraten wurden.

Vor diesem Hintergrund ist es nach dem Dafürhalten der Kreisverwaltung kaum plausibel, den Sozialpsychiatrischen Dienst, der in der Hauptsache eben genau dieser Arbeit nachkomme, umzubenennen, „zumal, wie beschrieben, in der Kommunikation gegenüber Dritte seitens der Kreisverwaltung kein Zusammenhang zwischen der Beratung und dem Namen des Teams hergestellt wird“, heißt es in dem Statement.
 

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Ja, klar. Wer nicht spurt ist psychisch krank. Somit kriegen wir auch die weniger vielen tatsächlich selbstbestimmten als Zielgruppe für weitere Maßnahmen erfasst.
 
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