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Erste Bilanz: Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz in Stuttgart

Prostituierte stärken: Seit Juli 2017 benennt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die Rechte und Pflichten von Prostituierten sowie Betreibern ...

 

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Erste Bilanz: Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz in Stuttgart
19.11.2018 Aktuelles
Prostituierte stärken: Seit Juli 2017 benennt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die Rechte und Pflichten von Prostituierten sowie Betreibern von Prostitutionsgewerben. Wie das Gesetz seither in Stuttgart umgesetzt wird, haben Experten der Verwaltung jetzt in einer ersten Bilanz präsentiert. Sie berichteten in der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Beirats für Gleichstellungsfragen.
Werner Wölfle, Bürgermeister für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte am Montag, 19. November: "Prostituierte sind oft in einer Lebenssituation, in der sie nicht selbst für ihre Rechte eintreten können. Daher ist es wichtig, sie mit guten Angeboten zu unterstützen. In Stuttgart beraten sie erfahrene Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamts zu gesundheitlichen Themen, klären über Risiken auf, informieren zu Rechten und Pflichten und sprechen über Wege, aus der Prostitution auszusteigen. Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ist gut angelaufen, das belegen gerade die positiven Rückmeldungen der Prostituierten."

Die Beratung der Prostituierten und die Kontrolle der Prostitutionsbetriebe teilen sich in Stuttgart zwei Ämter: das Gesundheits- und das Ordnungsamt. Prostituierte müssen sich vor ihrer Beschäftigung beim Gesundheitsamt anmelden und beraten lassen. Dazu finden ein verpflichtendes Informations- und Beratungsgespräch und eine gesundheitliche Beratung statt. Auf freiwilliger Basis können dann eine medizinische Beratung und eine ärztliche Untersuchung folgen. Seit dem 1. Juni 2018 kümmern sich vier Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamts um die Anmeldungen der Prostituierten und die Beratungen. Sie erteilten bisher 222 Anmeldungsbescheinigungen und führten 453 Beratungsgespräche.

Das Ordnungsamt kontrolliert die Betriebserlaubnis der Prostitutionsgewerbe. Die Betreiber müssen dazu ihr Betriebskonzept vorlegen. Danach kontrollieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, ob die Mindestanforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes, zum Beispiel an die Sicherheit und den Arbeitsschutz der Prostituierten, erfüllt werden. Beim Ordnungsamt werden aktuell 59 Erlaubnisverfahren bearbeitet, 52 Betriebe konnten bereits vor Ort kontrolliert werden. Die Mitarbeiter haben auch bereits die ersten Bescheide über Anträge verschickt, zahlreiche Fälle sind entscheidungsreif und werden zeitnah beschieden.

Mitte 2019 wollen die Ämter erneut berichten.
 
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