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Prostitution in der Stadt Zürich stabilisiert sich
Insgesamt hat sich die Situation im Prostitutionsgewerbe in der Stadt Zürich beruhigt. Sowohl im Bereich der Strassenprostitution wie auch bei der Salonprostitution ist eine Stabilisierung erkennbar. Die Zahl der registrierten Kleinstsalons ist leicht zurückgegangen und es ist eine Verlagerung hin zu temporär bestehenden Betrieben feststellbar.
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Am 1. Juli 2017 ist die vom Gemeinderat beschlossene Teilrevision der PGVO in Kraft getreten, die eine Liberalisierung zugunsten des Gewerbes bedeutet. Die Stadt Zürich verzichtet seither auf die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Strassenprostitution. Zudem sind Kleinstsalons mit bis zu zwei Zimmern – statt wie zuvor mit nur einer Räumlichkeit – von der Bewilligungspflicht der PGVO ausgenommen. Der Stadtrat erachtet es zum Schutz vor Abhängigkeit und Ausnützung der Prostituierten für grundsätzlich sinnvoll, wenn diese in Kleinstbetrieben möglichst selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten.
Der Gemeinderat hat den Stadtrat mit einer Änderung der Bau und Zonenordnung beauftragt: Das geltende baurechtliche Grundsatzverbot für das Sexgewerbe in Wohnzonen soll nicht mehr gelten für Salons, die als Kleinstsalons auch von der polizeilichen Bewilligungspflicht nach ausgenommen sind. Der Stadtrat wird die Vorlage dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten.